Häufig gestellte Fragen zur Brilliant Vermögensverwaltung
Kann ich auch ein gemeinsames Vermögensverwaltungsdepot mit meinem Partner eröffnen?
Ja. In diesem Fall wird das Konto einfach auf zwei Namen ausgestellt. Jeder Kontoinhaber kann dann über das Vermögen verfügen. Unter erbschaftssteuerlichen Aspekten ist ein Gemeinschaftsdepot häufig empfehlenswert.