100% neutrale Aufnahme der IST-Situation und der vorhandenen Chancen und Risiken.
Konzeptberatung ohne Interessenkonflikte durch Produktvermittlungsabsichten.
Die bestehenden und/oder möglichen arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten Versorgungen werden nach folgenden Dimensionen geprüft:
Ein Gutachten, das Ihnen erfolgreiches Handeln ermöglicht.
Die häufig anzutreffende Aussage: »Meine Mitarbeiter kennen das und keiner wollte es. Jetzt reicht es mir!« ist rechtlich nicht fundiert. Denn mit der Neufassung des § 1a Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) darf der Arbeitnehmer einmal im Jahr entscheiden, ob und in welcher Höhe er sich eine BAV per Gehaltsumwandlung schaffen möchte. Hier macht der Impuls des Chefs pro BAV den Unterschied - und gerade dieser vergibt sich in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels immer wichtiger werdende Chancen und Wettbewerbsvorteile, wenn er das nicht nutzt:
Ein fachlicher Beraters muss die Gestaltungselemente eines aktiven BAV-Modells in der gesamten Gestaltungsbreite kennen und so zum Nutzen von Mitarbeiter und Chef ausgestalten, dass aus der gesetzlich auferlegten Bürde für den Arbeitgeber ein gelebter Vorteil für alle Beteiligten wird. Versicherungsvertreter können dies gar nicht leisten. Es gilt auch hier: "Seriöse BAV-Beratung ist zu aller erst Konzeptberatung und kann nur über produkt- und produktgeberunabhängige Honorarberatung gelingen!"
Kurt Schmirges, Wuppertal: „Ich habe immer gedacht, betriebliche Altersversorgung sei so wie Krankenkassenbeiträge oder Gema-Gebühren: Es bringt mir nichts, es macht Arbeit, aber als Arbeitgeber muss ich es machen. Durch die Beratung der Brilliant ist mir klar geworden, dass ich gar keine so passive Rolle habe. Ich bestimme und ich gestalte. Dadurch wird die bAV zu einem echten Mehrwert für mein Unternehmen.“