" Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzliches von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. " (§ 1III Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen)
Gegenstand der privaten Unfallversicherung ist der Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person während der Laufzeit des Vertrages zustoßen.
Dazu gehören auch Zerrungen, Verrenkungen und Risse, die durch erhöhte Kraftanstrengung verursacht worden sind.
Je nach Vereinbarung sind folgende Leistungen bei der Unfallversicherung zu erwarten:

