Private Haftpflichtversicherung

 " Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. " (§ 823 BGB)

Durch Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen eines Dritten schützen.

Der Versicherer übernimmt sowohl die Regulierungs- als auch die Prozesskosten im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Gegenstand der Privat-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger ( z.B. Eltern ) sowie Mieter oder Eigentümer einer ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Wohnung.

Ferner ist der Besitz und Gebrauch von Fahrrädern ebenso mitversichert wie Sport und der erlaubte, private Gebrauch von Schusswaffen mit Ausnahme der Jagd.

Eingeschlossen ist weiterhin die Haftpflicht aus der Haltung von Haustieren, jedoch müssen Hunde, Pferde und Rinder separat versichert werden.

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