Eine private Berufsunfähigkeitsvorsorge war noch nie so wichtig wie heute. Ab dem 2.1.2001 wurde der Versorgungsumfang bei Berufsunfähigkeit besonders deutlich gesenkt.
Für alle nach dem 1.1.1961 Geborenen entfällt die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung sogar komplett. Die gesetzliche Versicherung zahlt nur noch eine Erwerbsminderungsrente bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit. Diese fällt jedoch auch weit geringer aus - maximal die Hälfte Ihres letzten Netto-Einkommens - und wird nur in voller Höhe gezahlt, wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können.
Dabei spielen Unfälle für den Eintritt in die Berufsunfähigkeit nur eine untergeordnete Rolle. In ca. 9 von 10 Fällen beenden Krankheiten die berufliche Laufbahn.
Wir bieten Ihnen mehrere Möglichkeiten für Ihre persönliche Berufsunfähigkeitsabsicherung.






