Private Pflegezusatzversicherung

In den nächsten zwanzig Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50% wachsen, bis zum Jahr 2050 wird er sich sogar fast verdreifachen. Schon heute ist in der Altersgruppe ab 60 jeder Zwölfte und in der Altersgruppe ab 80 jeder Dritte pflegebedürftig.

Wie wird man Pflegefall?

  • fortgeschrittene Gicht
  • Herzinfarkt
  • Alzheimer
  • Krebs
  • Schlaganfall

Die Folgen für Sie und Ihre Angehörigen
Das eigene Vermögen und das der engsten Familienmitglieder geht durch die Finanzierung der hohen Pflegekosten schnell verloren.

  • Unterhaltspflicht von Ehegatten §§ 1360 ff. BGB
  • Unterhaltspflicht durch Kinder, Enkel, Eltern §§ 1601 ff. BGB
  • Vorleistung durch Sozialamt
  • finanzieller Zugriff auf die Familienmitglieder 1. Grades, also Kinder und Ehepartner §94 Abs. 1 SGB XII
  • Gefahr der partiellen Verarmung der Kinder- und Enkelgeneration