Die private Krankenverscherung kommt für die Kosten der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung, für die Arzneimittelversorgung und die Krankenhauspflege auf. Zusätzlich werden Leistungen zur Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation sowie bei Mutterschaft erbrach
- Arbeitnehmer können sich ab einer bestimmten Einkommensgrenze privat krankenversichern
- Selbstständige und Freiberufler sind nicht gesetzlich versicherungspflichtig und können sich privat krankenversichern
- Beamte können sich zusätzlich zu ihrer Beihilfe nur privat krankenversichern
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind nicht - wie in der gesetzlichen Krankenversicherung - gehaltsabhängig, sondern richten sich nach Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers.
In der privaten Krankenversicherung gibt es einige Möglichkeiten der Zusatzabsicherung:
- Ein- bzw. Zweibettzimmer inklusive privatärztlicher Betreuung durch den Chefarzt
- Ambulante Zusatzabsicherung zur Abfederung von Eigenbeteiligungen
- Zahnärztliche Aufstockung der von der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen
- Krankenhaustagegeld bzw. Krankentagegeld in der von Ihnen gewünschten Höhe
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Pflegeversicherung