Private Krankenversicherung

Die private Krankenverscherung kommt für die Kosten der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung, für die Arzneimittelversorgung und die Krankenhauspflege auf. Zusätzlich werden Leistungen zur Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation sowie bei Mutterschaft erbrach

  • Arbeitnehmer können sich ab einer bestimmten Einkommensgrenze privat krankenversichern
  • Selbstständige und Freiberufler sind nicht gesetzlich versicherungspflichtig und können sich privat krankenversichern
  • Beamte können sich zusätzlich zu ihrer Beihilfe nur privat krankenversichern

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind nicht - wie in der gesetzlichen Krankenversicherung - gehaltsabhängig, sondern richten sich nach Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers.
In der privaten Krankenversicherung gibt es einige Möglichkeiten der Zusatzabsicherung:

  • Ein- bzw. Zweibettzimmer inklusive privatärztlicher Betreuung durch den Chefarzt
  • Ambulante Zusatzabsicherung zur Abfederung von Eigenbeteiligungen
  • Zahnärztliche Aufstockung der von der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen
  • Krankenhaustagegeld bzw. Krankentagegeld in der von Ihnen gewünschten Höhe
  • Auslandsreise-Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
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