Die private Vorsorge ist wichtiger denn je geworden. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die Sie veranlassen sollten, über eine zusätzliche Absicherung nachzudenken:
Seit dem 1. Januar 2005 hat sich die Behandlung für Lebens- und Rentenversicherungen in steuerlicher Hinsicht geändert.
Künftig werden Erträge aus Kapitallebens- und Rentenversicherung grundsätzlich voll besteuert, mit der Ausnahme der Verträge mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren und einem Auszahlungstermin nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Bei diesen Verträgen bleibt die Hälfte der Kapitalerträge steuerfrei. Bereits bestehende Verträge sind nicht betroffen.
Wie die viele Diskussionen über die Rentenreformen zeigen, reicht es bei weitem nicht aus, sich vor allem bei der Altersvorsorge allein auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen zu verlassen. Sie wird in Zukunft auf keinen Fall reichen, um den gewohnten Lebensstandard auch nur annähernd zu erhalten.
Wir bieten, je nach persönlicher Situation und Vorstellung, verschiedene individuelle Lösungen an:



