Lexikon

Abrechnungsverband
Zusammenfassung bestimmter Tarifgruppen in der Lebensversicherung in gesonderten Gewinn- und Verlustrechnungen. Aus den Überschüssen eines jeden Abrechnungsverbandes werden in der Lebensversicherung die Überschussanteilsätze für die Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer bestimmt.
Abschlussagent
Versicherungsvertreter mit Abschlussvollmacht.
Abschlussgebühr
Vom Bausparer bei Abschluss des Bausparvertrages zu zahlendes Entgelt für Abschlusskosten, das je nach Tarif zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme beträgt.
Abschlussprovision
Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages fällig werdende Provision für den Abschlussvermittler. Sie kann sich entweder in Promille aus der Versicherungssumme/Beitragssumme errechnen oder aber in Prozent aus dem Beitrag.
Abschreibung
Herabsetzung des Buchwertes von Gegenständen des Anlagevermögens.
Absturz von Luftfahrzeugen
Brand-, Explosions-, und Trümmerschäden, die durch Anprall oder Absturz bemannter Flugkörper, ihrer Teile oder Ladung entstehen, sind in der Feuerversicherung, in der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung und in der Hausratversicherung jeweils bedingungsgemäß eingeschlossen.
Abtretung
Vertraglich geregelte Übertragung einer Forderung (oder eines Rechts) von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger. Die Abtretung ist eine Übertragung der Rechte und Ansprüche aus der Versicherung vom VN auf einen Dritten (z.B. einer Bank zur Absicherung eines Kredites). Die Rechte können ganz oder teilweise (z.B. ohne Einschluss der Überschussbeteiligung) übertragen werden. Eine Zustimmung des VU ist nicht erforderlich. Die Abtretung kann gegenüber dem VU natürlich erst wirksam werden, wenn sie ihm auch zugegangen ist. Die Wirkungen einer Abtretung sind beträchtlich. Sie umfassen in aller Regel das Recht auf Kündigung und die Auszahlung der Versicherungsleistung an den Dritten (auch Zessionar genannt). Die Abtretung der Versicherungsforderung ist durch allgemeine Vorschriften und Bestimmungen des Versicherungsrechts (z.B. § 15 VVG und in den AVB enthaltene Anzeigepflichten) beschränkt.
Abwässerschäden
In der Haftpflichtversicherung sind Sachschäden durch Abwässer grundsätzlich ausgeschlossen, können jedoch gegen Beitragszuschlag eingeschlossen werden.
AfA Absetzung für Abnutzung.
Steuerliche Bezeichnung für (planmäßige) Abschreibung.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Agenturkonto
Konto des Versicherers, auf dem die dem Versicherungsvertreter zugeleiteten Prämienrechnungen und die anfallenden Provisionen erfasst werden.
Agio
Lateinisch: Aufgeld. Unterschied zwischen dem Nennwert und dem darüber liegenden Ausgabekurs eines Wertpapiers (Aktie, festverzinsliche Wertpapiere) bzw. dem Rückzahlungsbetrag.
Akkreditiv
Anweisung des Käufers über seine Bank an die Bank des Verkäufers. Beinhaltet vielfach auch, welcher Transportversicherungsschutz zu nehmen ist. Die Banken verlangen Übernahme der Akkreditivvorschriften in die Versicherungszertifikate, z.B. Deckung zu englischen Bedingungen (Institute Cargo Clauses) oder bei einem englischen Versicherer.
Akquisition
Lateinisch: Erwerb. In der Versicherungswirtschaft verwendet für die Vermittlung und den Abschluss von Versicherungsverträgen.
Aktenlose Bestandsverwaltung
Vollständige Übernahme der vertragserheblichen Daten in Speicher mit direktem Zugriff und Mikroverfilmung der chronologischen Ablage mit entsprechendem Register.
Aktie
Anteils- oder Teilhaberpapier, durch das ein wirtschaftliches Miteigentum an einer Aktiengesellschaft verbrieft wird. Der Aktionär (Inhaber bzw. Eigentümer einer Aktie) ist nicht Gläubiger des Unternehmens, sondern an diesem beteiligt. Als Teilhaber hat er bestimmte Rechte: Stimmrecht in der Hauptversammlung, Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien u.a.m.
Aktie
Wertpapier, das an der Börse gehandelt wird und dem Aktionär sein Anteilrecht am Grundkapital einer Aktiengesellschaft bescheinigt. Man unterscheidet im allgemeinen zwischen Inhaberaktien und Namensaktien.
Aktiengesellschaft
Die gebräuchliche Abkürzung dafür ist AG. Es handelt sich hierbei um eine Firmengesellschaft, deren Grundkapital in Teilsummen zerlegt, von zahlreichen Kapitalgebern (Aktionären) aufgebracht wird. Diese haften für Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft nur mit ihrer Einlage. Die Aktiengesellschaft ist eine typische Organisationsform von Großunternehmen. Organe: Vorstand (Geschäftsführung), Aufsichtsrat, Hauptversammlung. Letztere beschließt u.a. die Gewinnverteilung (Dividende).
Aktienindex
Form der Preisindizes, der die Kursentwicklung des Aktienmarktes insgesamt und/oder einzelner Aktiengruppen abbilden soll. Dient für Kapitalanleger als Orientierungshilfe für die Tendenz am Aktienmarkt. Der Indexberechnung werden entweder besonders wichtige, den Markt bestimmende Aktien oder alle notierten Titel zugrunde gelegt. Neben dem allgemeinen Index wird die Kursentwicklung in wichtigen Branchen ermittelt. Beispiele für Aktienindizes: Der Dow Jones Index umfasst 30 der wichtigsten an der New Yorker Börse gehandelten Aktien US-amerikanischer Unternehmen. Der DAX umfasst die 30 wichtigsten deutschen Aktiengesellschaften.
Aktiva
Bezeichnung für das Vermögen als Gesamtheit aller im Unternehmen eingesetzten Wirtschaftsgüter in der Bilanz.
Allgemeine Bemessungsgrundlage
Begriff aus der Sozialversicherung. Feststehender Wert, der jährlich durch die Bundesregierung festgesetzt wird. Die Allgemeine Bemessungsgrundlage verändert sich im gleichen Verhältnis wie die durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte aller Versicherten der beiden letzten Jahre vor der Berechnung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBB) von 1976 sind AGB "alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt".
Allgemeine Versicherungsbedingungen
AVB sind Bedingungen, die dazu bestimmt sind, in eine unbegrenzte Anzahl gleichliegender Versicherungsverträge als Bestandteil aufgenommen zu werden.
Allmählichkeitsschäden
In der Haftpflichtversicherung sind Haftpflichtansprüche ausgeschlossen, die durch allmähliche Einwirkungen der Temperatur, von Gasen, von Dämpfen oder Feuchtigkeit usw. entstehen.
Alterserhöhung
Theoretische Annahme eines höheren Eintrittsalters bei erhöhtem Risiko in der Lebensversicherung.
Altershilfe für Landwirte
Das "Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte" trat am 1.10.1957 in Kraft. Die Altershilfe geht davon aus, dass der ältere Landwirt das Recht auf Wohnung und Verpflegung auch nach der Hofübergabe behält. Die landwirtschaftliche Altershilfe will deshalb lediglich den zusätzlichen Bargeldbedarf der älteren Landwirte decken und somit die rechtzeitige Hofübergabe an jüngere Landwirte fördern. Die landwirtschaftliche Altershilfe wird von den landwirtschaftlichen Alterskassen (LAK) durchgeführt. Der Landwirt kann der Altershilfe als Pflichtversicherter oder freiwillig Versicherter angehören.
Altersruhegeld
Begriff aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Wird in der Regel mit der Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt.
Altersversicherung
Vorsorge für das Alter durch  Rentenversicherungen oder Kapitalversicherungen
Altersversorgung
Daseinsvorsorge für das Alter auf verschiedensten wirtschaftlichen und juristischen Wegen, z.B. durch Sparen, Leibrenten, Kauf und Bereitstellung von Sachwerten usw.
Altersvorsorge
Die Altersvorsorge ist die Rente und das, was man in welcher Form auch immer an finanziellen Mitteln für sein Alter zurückgelegt hat. 
Altersvorsorge
Die Altersvorsorge beschreibt alle Maßnahmen, die unternommen werden, damit jeder aus dem Erwerbsleben Ausscheidende seinen Lebensunterhalt weiter bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards. Vermögen und erworbene Renten z.B. 
Alterungsrückstellung
Mit dem Alter wächst das Risiko der Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung, welches durch diese besondere Rückstellung berücksichtigt wird.
Altlasten
Schäden im Zusammenhang mit der in der Vergangenheit erfolgten Verunreinigung von Boden und/oder Grundwasser oder von Gewässern.
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung in der Praxis des niedergelassenen Arztes oder Zahnarztes oder im Ambulatorium eines Krankenhauses.
Amortisation
Planmäßige, allmähliche Tilgung einer Schuld( z.B. Hypothek). Rentabilität einer Investition
Amtliches Kennzeichen
Die überwiegende Mehrzahl der Kraftfahrzeuge oder Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens von der Zulassungsstelle im Verkehr zugelassen sind.
Anamnese
In der Personenversicherung verwendeter medizinischer Begriff: Gesundheitliche Vorgeschichte unter besonderer Berücksichtigung der Vorerkrankungen.
Anerkennung
Erklärung eines Sozialversicherungsträgers, durch die eine Versicherungsberechtigung oder eine Versicherungspflicht oder die Gültigkeit der gezahlten Beiträge rechtsverbindlich festgestellt wird. Zu unterscheiden vom Schuldanerkenntnis und vom prozessualen Anerkenntnis.
Anfängerrisiko
In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird dem statistisch festgestellten Anfängerrisiko in Bezug auf die Schadenträchtigkeit durch die Klasse 0 und die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 Rechnung getragen. In der Fahrzeugvollversicherung gilt Ähnliches.
Anfechtung
Ein Begriff des Bürgerlichen Gesetzbuches. Siehe: Arglistige Täuschung.
Anlagenrisiko
Haftung des Inhabers einer Anlage ohne eigenes Verschulden.
Annahmepflicht
Der Versicherer ist zur Annahme bestimmter Risiken verpflichtet. Beispielsweise:- ausländische Kfz in der Kfz-Haftpflichtversicherung, da Pflichtversicherung- Monopolversicherungen bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsgesellschaften.
Annuität
Gleichbleibende jährliche Rückzahlung für Verzinsung und Tilgung einer langfristigen Schuld. Oder: Die gleichbleibende Jahres- oder Monatsleistung an Zins und Tilgung. Während der Darlehenslaufzeit fällt der Anteil der Zinsen und die Tilgung steigt, da der Zins nur auf den Betrag der verbleibenden Restschuld zu zahlen ist.
Anomalie
Wird überwiegend in der Lebens- und Krankenversicherung verwendet. Abweichung von normalen Risikoverhältnissen.
Anpassungsklausel
Die Anpassungsklausel kann nach Einführung des neuen Tarifwerks (10.6.1987) nicht mehr abgeschlossen werden. Sofern der Kunde eine Lebensversicherung nach dem alten Tarifwerk abgeschlossen hat, bei der zwar eine Dynamik möglich war, aber keine automatische Anpassung beantragt wurde, gilt - ohne besondere Einverständniserklärung - die Anpassungsklausel auch heute noch. Will der Kunde die Dynamisierung durchführen, muss er aber - anders als bei der automatischen Anpassung - selbst tätig werden. Er muss seinen Wunsch schriftlich beim Versicherungsunternehmen äußern. Dieser Erhöhungsantrag ist spätestens drei Monate nach Beginn des Versicherungsjahres zu stellen. Um Beitragsnachzahlungen zu vermeiden, sollte er aber bereits vier Wochen (Bundesbahngeschäft = acht Wochen) vor Beginn des Versicherungsjahres in der HV vorliegen.
Antrag
Er ist die wesentliche Grundlage des Versicherungsvertrages. Mit ihm äußert der Kunde den Wunsch, eine Versicherung abzuschließen. Er beantwortet die für den Versicherungsumfang und die Einschätzung des Risikos notwendigen Fragen und unterschreibt ihn.
Anwartschaft
Aussicht auf ein künftig zu erwerbendes Amt oder Recht.
Anzeigepflicht
Vorvertragliche Obliegenheit zur vollständigen und richtigen Anzeige aller für die Übernahme der Gefahr erheblichen Umstände.
Arbeiterrentenversicherung
Begriff aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Früher Invalidenversicherung.
Arbeitgeberanteil
Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, sowie Arbeitslosenversicherung werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Arbeitnehmersparzulage (ASZ)
Der Staat fördert die vermögenswirksamen Leistungen (vL) mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von zehn Prozent der vL. Die Förderung ist allerdings nur bei bestimmten Anlageformen möglich. Dabei nimmt der Bausparvertrag eine besondere Rolle ein, da er die einzige staatlich geförderte, risikolose Anlageform ist. Erhält der Bausparer die volle vL in Höhe von 480 EUR pro Jahr (Verheiratete 2x 480 EUR), so legt der Staat also noch einmal 48 EUR (bzw. 96 EUR bei Verheirateten) dazu. Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Förderung ist, dass der Sparer/die Sparerin eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Arbeitnehmersparzulage auf Fondssparen
Der Staat zahlt zusätzlich für Anlagen in Investmentfonds für Einzahlungen bis zu 408 EUR jährlich eine Arbeitnehmersparzulage. Sie beträgt in den alten Bundesländern 20 Prozent und in den neuen Bundesländern 25 Prozent (bis zum Jahr 2004).
Arbeitslosenhilfe
Sozialleistung bei Arbeitslosigkeit. Von eigener Beitragszahlung unabhängig.
Arbeitslosenversicherung
Gehört zur Sozialversicherung. Pflichtversicherung für alle unselbständigen Arbeitnehmer gegen die materiellen Folgen der Arbeitslosigkeit.
Arglistige Täuschung
Die Versicherungsgesellschaft kann ihre Annahmeerklärung wegen arglistiger Täuschung bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht anfechten. Wirkung: Der Vertrag ist von Anfang an nichtig.
Assekuranz
Gleicher Begriff wie Versicherungswirtschaft.
ATX
Austrian Traded Index. Von der Wiener Börse errechneter und in Echtzeit verteilter Aktienindex, der die Kurse der im Fließhandel notierten Aktien enthält. Der Index ist ein gewichteter Durchschnitt der zuletzt bezahlten Kurse. Zur Gewichtung wird die Börsekapitalisierung der jeweiligen Aktie herangezogen. Der Gewichtungsfaktor aus der Börsekapitalisierung wird halbiert, wenn der Streubesitz in einem Titel unter 25 Prozent liegt.
Außendienst
Versicherungsverkäufer
Außenstände
Im Geschäftsverkehr unbeglichene Forderungen.
Außenversicherung
In der Hausratversicherung sind versicherte Sachen außenversichert, wenn sie sich nicht mehr als drei Monate außerhalb der Wohnung befinden.
Außerrechnungsmäßige Zinsen
Begriff aus der Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung.
Aufräumungs- und Abbruchkosten
Aufwendungen in der Feuerversicherung für das Aufräumen der Schadenstelle inkl. des Abbruchs stehengebliebener Teile.
Aufruhr
Innere Unruhen. Im Rahmen von ISP mitversichert.
Aufsichtsrat
Gesetzlich vorgeschriebenes, von der Hauptversammlung gewähltes Kontrollorgan der Aktiengesellschaft und der Genossenschaft; bestellt den Vorstand, überwacht die Geschäftsführung, prüft Jahresabschluss und Geschäftsbericht; umfasst mindestens drei Mitglieder.
Aufwendungen
Begriff des Bilanzrechts und Steuerrechts.
Ausgabepreis
Ist entweder genauso hoch wie oder höher als der Rechenwert da er einen Pauschalbeitrag für den Verkäufer des Fonds enthält. Da diese Zuschläge von Fonds zu Fonds unterschiedlich sind, können sie nicht zur Beurteilung der Performance herangezogen werden - sie sind auch unabhängig von der Behaltedauer.
Ausgleichsanspruch
Anspruch des Vertreters gegen das Versicherungsunternehmen in bestimmten Fällen bei Beendigung des Agenturverhältnisses.
Auskunftspflicht
Verpflichtung des Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherungsgesellschaft im Schadenfall jede Auskunft zu erteilen, die diese für erforderlich hält, um den Umfang der Leistungspflicht festzustellen.
Auslandsreise-krankenversicherung
Auf den besonderen Bedarf und die besondere Gefahrenlage abgestellte, kurzfristige Krankenversicherung.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Die AK sorgt für Reiseversicherungsschutz im Krankheitsfall bei akuten Krankheiten, Operationen und nötigen Arznei- und Heilmitteln, Zahnbehandlungen oder auch dem medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaubsland. 
Ausschlussklausel
Risikoausschluss
Ausspannung
Abwerbung eines Versicherungsnehmers durch den Vertreter einer anderen Versicherungsgesellschaft.
Ausstellungsversicherung
Besonderer Versicherungszweig im Rahmen der Transportversicherung. Versicherung von Ausstellungsgut.
Aussteuerversicherung
Besondere Form der Lebensversicherung zur Bereitstellung der Mittel für die Aussteuer des versicherten Kindes. Tarifart 32.
Auszahlungskurs
Der Prozentsatz des Darlehens, der nach Abzug eines Anteils (%) (Damnum/Disagio) an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird.
Autoinhaltsversicherung
Versicherung der Gegenstände, die sich im Inneren eines geschlossenen Autos befinden oder bei der Fahrt mitgeführt werden.
Automatenversicherung
Versicherung von Waren-, Musik-, und Spielautomaten. Neben den Automaten selbst ist auch der Inhalt (Waren und Geld) mitversichert.
Aval
Wechselbürgschaft
AVB
Gebräuchliche Abkürzung für Allgemeine Versicherungsbedingungen
Änderungsrisiko
Änderung des versicherten Risikos durch Änderung von Risikofaktoren infolge z.B. wirtschaftlicher, rechtlicher oder technischer Veränderungen (z.B. Vergrößerung der Einbruchdiebstahlkriminalität, Erhöhung von Reparaturkosten, Erhöhung von Gerichtsgebühren).
Ärztliche Untersuchung
Möglichkeit des Versicherers eine Gesundheitsprüfung vor Abschluss des Versicherungsvertrages vorzunehmen..
Überschuss
Überschüsse, die in den Sicherheitszuschlägen bei Sterbewahrscheinlichkeit sowie in den Rechnungsgrundlagen enthalten sind, werden dem Versicherungsnehmer als Dividende erstattet. Nach Sicherheitszuschlägen in der Lebensversicherung werden Überschüsse gebildet. Diese müssen zur Erhöhung der Versicherungsleistung für den VN verwendet werden.
Überschussverteilung
Verteilung der Überschüsse des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit an die Mitglieder.
Überspannungsschäden
Versicherer ersetzt Überspannungsschäden durch Blitz im Rahmen der Hausratversicherung. Entschädigt wird nur bis zu 5 % der Versicherungssumme. Die Entschädigungsgrenze ist vertraglich erhöhbar.
Überversicherung
Sachversicherung, bei der die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert.
 
 
Bagatellschäden
Kleinschäden, die dem VR regelmäßig besondere Unkostenbelastungen bringen. Dem wird durch Selbstbeteiligungen und Betragsrückerstattung bei schadenfreiem Verlauf des Vertrages entgegengewirkt.
Bargeld
Bargeld ist in die Hausratversicherung bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen.
Barleistungen
Unter Barleistung versteht man in der Krankenversicherung die Zahlungen von Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Sterbegeld.
Bauartklassen
In der Gebäudeversicherung und industriellen Versicherung teilt man die Gebäude nach Bauart und Bedachung ein. Diese Einteilung dient als Grundlage der Tariffierung.